DEUTSCHLAND, ÖSTERREICH, SLOWAKEI, POLEN, TSCHECHIEN – 4 ½ LÄNDER MOTORRADTOUR – EINE ERKUNDUNGSFAHRT
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PersonEntdecken Sie mit uns ein grenzenloses Europa. Die Tour führt durch Österreich, die Slowakei, Polen und Tschechien und schließlich zurück nach Deutschland.
Dies ist eine Erkundungsfahrt, die zusammen mit Euch gestaltet werden kann. Das nachfolgende Programm gilt als möglicher Reiseablauf, kann aber in Absprache mit der Gruppe gern verändert werden. Wir freuen uns auf das Zusammenwirken!
4 ½ Länder Motorradtour
Anreise über Österreich in die Slowakei, über Polen und Tschechien zurück nach Deutschland
Entdecken Sie mit uns ein „Grenzenloses Europa“ mit seinen herrlichen Landschaften, toller Natur, Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen. Begegnen Sie mit uns den Menschen in Europa und lernen Sie diese und ihre Kultur kennen.
Slowakei, Tschechien und Polen sind immer noch ein Geheimtipp für Biker. Die Slowakei mit seinen Gebirgen: der bekannten Hohen Tatra (dem kleinsten Hochgebirge der Welt) und die nicht minder schönen Berge der Niederen Tatra, der Kleinen und Großen Fatra.
Polen mit seinen Karpaten, Glatzer Bergland und Tschechien mit dem Riesengebirge, Altvater Gebirge, Adler Gebirge, der herrlichen Böhmischen Schweiz und dem Erzgebirge.
Die Regionen mit ihren kurvenreichen Straßen und Spitzkehren, aber auch schmalen, einsamen Wegen in tiefen Wäldern versprechen jedem Motorradfahrer einmalige Tourerlebnisse.
Reisetermine:
Im Jahre 2019 wird wieder diese spannende Tour auf Anfrage angeboten. Freuen Sie sich darauf.
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AbreiseAbfahrt in Schweinfurt nach Absprache
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LeistungenErfahrene deutschsprachige ReisebegleitungAlle Eintritte und GebührenÜbernachtungen im Hotel und Pensionen mit Frühstück
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Nicht enthaltenMittagessen
1.Tag: Fahrt nach Bratislava
2. Tag: Besichtigung von Bratislava und anschließend Fahrt nach Dolny Kubin
3. Tag: Fahrt über die Hohe Tatra nach Zakopane in Polen und über Chochotow nach Dolny Kubin zurück.
4. Tag: Fahrt in die Große Fatra und Niedere Tatra (Vlkolinec)
5. Tag: 3 Länder/ 3 Gebirge Tour - Slowakei, Tschechien und Polen: Beskiden, Altvatergebirge und Glatzer Schneegebirge
6.Tag: Der heutige Weg führt uns entlang des Riesengebirges und Adlergebirges in die Böhmische Schweiz nach Hrensko
7 Tag: Wanderung zum Prebischtor ( Pravcicka brana ) und Fahrt vorbei am Elbsandsteingebirge in das Erzgebirge nach Nove Hamry
8 Tag: Nove Hamry über Bad Elster, Hof nach Kronach auf der 303 in die Heimat nach Schweinfurt
Info / Region
Alles zu den einzelnen Etappen
- Dokumente für die Einreise
Grundsätzlich ist die Einreise unproblematisch und kann mit Dokumenten wie dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem Kinderreisepass angetreten werden. Dafür muss das Reisedokument lediglich bis zum Reisende gültig sein, wobei jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument benötigt und nicht mehr im Reisepass eines Elternteils eingetragen werden kann. Während früher noch Kontrollen an der Grenze die Regel waren, so sind diese dank des Beitritts der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum mittlerweile aufgehoben worden.
Sonstige sinnvolle Vorkehrungen
- Funktionstüchtiges Handy und Ladegerät einpacken
- Grüne Versicherungskarte mitnehmen
- Hoteladresse zuhause hinterlassen
- Beglaubigte Kopien von allen Ausweisen oder Pässen im Koffer hinterlassen, um gegebenenfalls eine schnelle Ersatzpapierausstellung zu ermöglichen
- Alle Ausweise und Karten auf ihre Gültigkeit überprüfen
- Probleme und Vorsichtsmaßnahmen
Die Kriminalität in Tschechien ist im Vergleich zu Deutschländ ähnlich hoch. Wenn, dann schlägt dies sich vor allem bei Autodiebstählen und -aufbrüchen nieder. Aus diesem Grund sollten Fahrzeuge bei längeren Aufenthalten entweder in geschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Vorzugsweise wird dabei ein Parkplatz gewählt, der von außen deutlich sichtbar Wegfahrsperren oder andere Diebstahlsicherungen aufweisen kann.
Gerade in den Urlaubsgebieten und ganz besonders in Prag treten außerdem vermehrt Taschendiebstähle auf. Die Polizei rät daher zu erhöhter Aufmerksamkeit an Bahnhöfen, Sehenswürdigkeiten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein immer häufiger auftretendes Phänomen sind außerdem Betrüger, die sich als Polizisten ausgeben und die Urlauber auffordern, ihnen ihr Geld auszuhändigen – dazu nutzen sie einen falschen Vorwand wie beispielsweise die Kontrolle auf Falschgeld. Wird dann ein Teil des Geldes einbehalten, so ist den Urlaubern im ersten Moment gar nicht klar, dass ein Verbrechen stattfindet. Umso wichtiger ist es für Touristen zu wissen, dass Polizisten auf der Straße ausschließlich die Identität überprüfen dürfen, für alles weitere ist zunächst eine Vorführung beim Präsidium notwendig.
Auch bei Taxifahrten ist mitunter Vorsicht geboten. Gerade an touristischen Zielen finden sich zahlreiche offiziell nicht lizensierte Taxis, ein telefonisch bestelltes Funktaxi ist hier meist die bessere Alternative.
- Polizei und Gesetzesverstöße
Erfahrungsgemäß werden die Vergehen von Ausländern sehr streng verfolgt, dazu gehören auch Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein und ähnliches. Das tschechische Recht hält außerdem eine Besonderheit bereit, die sich Blockstrafverfahren nennt. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Zahlung einer Geldstrafe dafür sorgt, dass auf weitere Rechtsmittel verzichtet wird. Dieses kann jedoch nur angewandt werden, wenn der Betroffene einverstanden ist. Hält er die auferlegte Strafe hingegen für unrechtmäßig, so schließt sich ein zeitaufwendiges Verfahren an, bei dem unter anderem ein Protokoll angefertigt und möglicherweise auch eine Kaution gezahlt werden muss. Auch ansonsten gilt die tschechische Polizei als verhältnismäßig streng und sollte daher mit Respekt behandelt werden.
- Krankenversicherungsschutz und weitere Absicherungen
Deutsche wie auch Tschechen profitieren von dem sogenannten deutsch-tschechischen Sozialversicherungsgesetz (genaueres dazu hier), wenn sie sich im jeweils anderen Land aufhalten. Darunter ist zu verstehen, dass ein Versicherter auch dann Krankenversicherungsschutz genießt, wenn er sich im anderen Vertragsstaat aufhält. Im Fall einer Erkrankung erhalten Besucher oder Urlauber aus Deutschland in Tschechien also medizinische Leistungen, wobei die Kosten von der deutschen Krankenversicherung erstattet werden. Umgekehrt verhält es sich dementsprechend genauso. Ulrike Mascher, die damalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium erklärte dazu: "Künftig besteht für Deutsche und Tschechen grenzüberschreitend Krankenversicherungsschutz und die Renten werden auch im jeweils anderen Land ausgezahlt. Gerade in den grenznahen Regionen ist dieses Abkommen von großer Bedeutung."
Weiterhin sollten auch einige andere Versicherungen nicht vernachlässigt werden. So empfiehlt Dieter Sprott von Ergo Direkt beispielsweise eine zusätzliche private Unfallversicherung und betont ebenfalls die Wichtigkeit der privaten Haftpflichtversicherung, welche für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr gehe. Weniger sinnvoll haben sich hingegen etliche andere Policen erwiesen, die optional nutzbar sind. So gelten die Gepäckversicherung oder die Reiseunfallversicherung beispielsweise als weitestgehend unnötig – erstere, weil die Versicherer gerade dann nicht zahlen, wenn es erwartet wird und letztere, weil in der Regel ohnehin eine private Unfallversicherung vorhanden ist und sie sich daher nur bei riskanten Sportarten oder ähnlichen Unternehmungen lohnt.
- Bezahlung und Kosten
Geld lässt sich am einfachsten an einem Geldautomaten ziehen, zumal auch etliche deutsche Banken dort vertreten sind. Auch offizielle Wechselstuben sind eine Möglichkeit, wenngleich diesbezüglich bekannt ist, dass der Kurs für touristenübliche Mengen nicht sehr gut ist. Zudem weigern sich viele Wechselstuben, das Geschäft im Nachhinein rückgängig zu machen, sollte der Fehler schließlich doch auffallen. Demnach sollten Touristen sich im Vorfeld wirklich genau informieren und sowohl den geltenden Kurs als auch die eventuellen Gebühren kennen. Ansonsten gilt Tschechien als vergleichsweise günstig, vor allem dann, wenn es um öffentliche Nahverkehrsmittel, Nahrungsmittel oder die Übernachtung in Hotels geht. Es ist allerdings ein Irrglaube, dass Tschechien und vor allem die Hauptstadt Prag deshalb insgesamt billig seien – gehobene Restaurants, komfortable Hotels oder Touristenattraktionen haben daher durchaus ihren Preis, wenngleich sich jedoch nur wenige Dinge finden lassen, die wirklich überteuert sind. Viele Preise lassen sich außerdem durch Systemrabatte und Karten reduzieren, ebenso ist der Eintritt an manchen Orten auch einmal im Monat oder an bestimmten Wochentagen frei.
Weitere Infos zum Thema:
- Themenblock Reiseinfos
- Wechselkurs Tschechische Krone
- Reiseinformationen Tschechien
- Praktische Hinweise
- Einreisebestimmungen Tschechien 2016
- Hier finden Sie nützliche Informationen für Ihre Reise in die Tschechische Republik.
Für nichtdeutsche Staatsangehörige
und Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, besteht z. T. Pass- und Visumspflicht. Weitere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls bei der Botschaft der Tschechischen Republik Berlin, Tel. 030 226380, e-mail: berlin@embassy.mzv.cz.
Einreise mit dem Kraftfahrzeug
Sie benötigen Ihren nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Bei Benutzung eines im Ausland zugelassenen Kfz in der Tschechischen Republik ist die Mitführung einer Internationalen Grünen Versicherungskarte zu empfehlen. Die Vorlage der Versicherungskarte wird bei Schadensfällen verlangt. Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen, diese wird bei der Einreise an der Grenze bzw. an der Unfallstelle im Land ausgestellt. Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 100.000,-- CK ist auf jeden Fall die Polizei einzuschalten. Die Höchstgeschwindigkeit für PKW beträgt 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h in Ortschaften. Autofahrer müssen ein Set mit Ersatzglühbirnen für ihr Fahrzeug mitführen, andernfalls droht bei einer Kontrolle eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 CK (etwa 11 €). Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon, LED oder Neon-Scheinwerfer ausgerüstet sind. Außerdem müssen im Fahrzeug Warnwesten für jeden Insassen, Wagenheber, Radschlüssel sowie ein Ersatzreifen oder Reparaturset, Warndreieck und Sanitätskasten mitgeführt werden Kraftfahrer müssen ganzjährig auch tagsüber mit Licht fahren! Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 1.500 CK (ca. 55 €) geahndet. Vom 01.11. bis 31.03. gilt in Tschechien die Winterreifenpflicht. Für Autofahrer besteht absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille Blutalkohol). Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 CK sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Gebrauchsgüter, Lebens- und Genussmittel
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Reisebedarf oder Waren, die für den eigenen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, zollfrei eingeführt werden. Aus Nicht-EU-Ländern dürfen Geschenke und andere Waren zum persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von (CK 6.000) ca. 240 € zollfrei eingeführt werden. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 l Spirituosen, 20 l Zwischenerzeugnisse, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier. Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Einreise nach den strengen Ausfuhrbestimmungen für Kunstgegenstände und Antiquitäten.
Zahlungsmittel
Die Währungseinheit ist die Tschechische Krone (CK). Der Wechselkurs beträgt zurzeit. 1 € = ca. 27,00 CK. Die Banken haben von Mo. bis Fr. von 08/09-11 und 13-17 Uhr geöffnet. In allen größeren Städten und in den Touristenorten gibt es Geldautomaten zum Abheben von Bargeld mit Ihrer Bankkarte (Maestro oder V PAY) mit der persönlicher Geheimnummer (PIN). Kreditkarten werden in Banken, Hotels, Restaurants sowie an Tankstellen akzeptiert.
Telefonieren
Von Deutschland in die Tschechische Republik:
00420 + Rufnummer.
Von der Tschechischen Republik nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Rufnummer
Deutsche Vertretung in der Tschechischen Republik
- Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
- Vlašská 19
- 11801 Prag 1 ( Malá Strana)
- Telefon: (02) 57 11 31 11, Fax: (02) 57 11 33 18
- info@prag.diplo.de, www.prag.diplo.de
- Allgemeine NotrufnummerPolizei: 158 Unfall/Notarzt: 155 Feuerwehr: 150 im Mobilnetz: 112
- Pannenhilfe leistet der Automobilclub UAMK CR rund um die Uhr unter
den Telefonnummer 12 30 oder 12 40 - ADAC Auslandsnotruf +49 89 22 22 22
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 01. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Am 21.12.2007 ist Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind regelmäßige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland entfallen, gelegentliche Kontrollen sind möglich.
Doppelstaatsangehörigkeit
Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich vor Ablauf von drei Monaten ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden.
Besondere Zollvorschriften
Ein in Deutschland zugelassenes Kfz, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, ist, wenn eine Abmeldung der deutschen Zulassung nicht bereits in Deutschland erledigt wurde, bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen anzumelden. Die polnische Stelle leitet die Information über die Anmeldung in Polen an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter.
Vor der Anmeldung muss das Kfz vom polnischen TÜV geprüft werden. Bei der Anmeldung wird in der Regel der Kraftfahrzeugschein/ die Zulassungsbescheinigung Teil II von der polnischen Behörde einbehalten.
Für jedes Fahrzeug ist außerdem eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Für jedes nach Polen eingeführte Kfz wird seit 2006 eine 'Recyclinggebühr' in Höhe von 500,- PLN erhoben. Diese Gebühr wird, selbst wenn das Fahrzeug wieder ausgeführt wird, nicht zurückerstattet.
Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten seit 01.01.2009 auf 800 Stück pro Person begrenzt ist.
Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet!) haben sich die polnischen Zollvorschriften ab 01.12.2008 geändert. Die Menge der zollfreien Waren wurde reduziert. Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch mitgebracht werden.
Die Vorschriften wurden aufgrund der Richtlinien des EU-Rates 2007/74/WE vom 20.12.2007 und des polnischen Erlasses des Finanzminister vom 27.11.2008 bezüglich der Befreiung von Verbrauchsteuer eingeführt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind, wie in Deutschland, verboten.
Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.
Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die „grüne Grenze“ ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden, abhängig von Reisebedingungen und -route, FSME, Hepatitis A, Hepatitis B und ggfs. auch Tollwut empfohlen
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Polen ist gut bis sehr gut.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Polens aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“) Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nfz.gov.pl bietet hierzu Informationen in deutscher Sprache.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle beraten lassen, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Allgemeine Reiseinformationen für Polen
Touristische Informationen für Reisen nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. +49 30 21 00 92
Kriminalität
Wie in vielen anderen Reiseländern auch sollten wertvoller Schmuck, Uhren, Kameras, Pässe und Brieftaschen/Geldbörsen möglichst nicht sichtbar getragen werden. Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt bleiben.
Insbesondere auf den vielbefahrenen Strecken Görlitz-Breslau (A 4), Frankfurt/Oder-Warschau sowie in Großstädten kann es zu Diebstahl oder Raub von Kraftfahrzeugen kommen. Es wird vor Diebstahl auf unbewachten Parkplätzen und vor vorgetäuschten Unfällen bzw. vorgetäuschten Pannen gewarnt. Totalschaden oder Verlust (Diebstahl) des Kraftfahrzeuges führt unter Umständen zu abgabenrechtlichen Problemen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder der Abschluss einer speziellen Versicherung (Auslandsschutzbrief) wird daher dringend angeraten.
Geldtausch in Wechselstuben (sog. Kantor)
In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Es wird daher empfohlen, vor dem Tausch den genauen Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft zu erfragen. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen Euro-Ankaufs- (kupno) und Verkaufskurs (sprzedaż) gering (z.B.: kupno - we buy at: 1 € = 4,15 zl - sprzedaż - we sell at 1 € = 4,17 zł).
Bargeldabhebungen an Geldautomaten mit deutschen Kredit/EC-Karten
Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen ist Vorsicht geboten: Häufig wird die Direktumrechnung zu einem „garantierten Wechselkurs“ in EUR angeboten. Es wird empfohlen, sich vor Nutzung dieses Services sorgfältig über den Wechselkurs des Zloty zu informieren, da der am Geldautomaten angebotene Wechselkurs bis zu 10 % ungünstiger sein kann, als der Interbanken-Wechselkurs, der bei einer Abrechnung in Zloty verwendet wird.
Straßenverkehr
Steuert der Halter sein Fahrzeug nicht selbst oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung des Halters, in der ihm die Erlaubnis erteilt wird, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Fahrer eines nicht in Polen zugelassenen Fahrzeuges, die ohne eine solche Bescheinigung angetroffen werden, müssen mit einer Geldbuße rechnen. Ein Muster für eine solche Bescheinigung gibt es auf der Homepage der polnischen Botschaft Berlin, Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.berlin.msz.gov.pl/pl/ bei Konsularinformationen-Rechtsinformationen.
Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.
Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können.
Die derzeitige polnische Straßenverordnung verbietet das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholgenuss und/oder bei Trunkenheit. Bei Alkohol am Steuer gilt die Grenze von 0,2‰ Alkohol im Blut bzw. von 0,1 mg/l Atemalkohol. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen. Beim Führen von Fahrrädern gelten dieselben Grenzwerte.
Seit 17.04.2007 besteht gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge. Bei guten Sichtverhältnissen kann tagsüber Tagfahrlicht statt Abblendlicht benutzt werden.
Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage.
Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter zwölf Jahren sollen in speziellen Kindersitzen hinten befördert werden. Ein Warndreieck ist Pflicht.
Bußgelder sind von Ausländern sofort zu zahlen und liegen z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 60,- und 1600,- Złoty. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, ist mit Sicherstellung des Fahrzeugs und in manchen Fällen mit kurzzeitiger Ingewahrsamsnahme zu rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h und mehr innerorts ergeht ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten. Der Führerschein wird von der Polizei sichergestellt und eine Bescheinigung zur Weiterfahrt zum Bestimmungsort ausgehändigt.
Winterreifen sind in den Wintermonaten dringend erforderlich.
Besondere Vorsicht ist an Kreuzungen mit grünen Abbiegepfeilen geboten. Ein Pfeil nach rechts in der Scheibe des grünen Ampellichtes hat in Polen ungefähr dieselbe verkehrsrechtliche Bedeutung wie das Schild mit dem Grünpfeil in Deutschland (ein nach rechts gerichteter Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel ). Das bedeutet, dass der Fahrzeugführer vor dem Abbiegen anhalten muss und stets darauf zu achten hat, dass er andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung) nicht behindert. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzettel, ganz abgesehen von der Unfallgefahr.
Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
Straßenbenutzungsgebühren/Maut
In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Auf den sogenannten Konzessionsstrecken (A1 und Teilstrecken der A2 und A4) werden die Gebühren für alle Fahrzeugarten an Mautstationen erhoben und sind in bar oder mit Bank- oder Kreditkarte zu bezahlen.
Auf allen anderen mautpflichtigen Strecken können die Gebühren für Fahrzeuge unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden.
Alle anderen Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zahlen Maut auch für die Benutzung von Schnell- und Landesstraßen und müssen mit dem elektronischen Sendegerät ViaBox ausgestattet sein.
Straßenbenutzungsgebühren für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (System viaTOLL):
Seit dem 01.07.2011 sind Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t für Fahrten auf gebührenpflichtigen Straßen zum Entrichten von Maut verpflichtet. Das Gleiche gilt für Fahrer von PKW-Anhänger-Kombinationen (auch Wohnwagen und Wohnmobilen) mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t sowie von Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen. Die Abwicklung der Maut erfolgt über viaTOLL (ähnlich TOLL-Collect).
Vor der Nutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes muss eine Anmeldung bei viaTOLL erfolgen, die auch Voraussetzung zum Erhalt einer sog. viaBOX ist, mit der die mautrelevanten Daten erfasst werden. Die Anmeldung kann bei den Service- und Vertriebsstellen von viaTOLL sowie über das Internet erfolgen. Die viaBOX wird nach der Registrierung, der Unterzeichnung des Vertrages und Zahlung einer Kaution in Höhe von 120,- PLN ausgehändigt.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Fragen & Antworten
Regeln
Ein paar Dinge, die wir beim Fahren in der Gruppe beachten müssen.
Motorrad
Jeder Fahrer sollte mit einem verkehrssicheren, technisch einwandfreien und vollgetankten Motorrad pünktlich zum Reisestart erscheinen.
Tourguide
Jede Ausfahrt hat einen Tourguide (Tourführer), der die Route kennt und der Gruppe voran fährt.
Tankstopps
Bei einem Tankstopp tanken alle Tourteilnehmer, auch wenn der Tank noch halbvoll sein sollte.
Licht
Alle Motorräder müssen mit Abblendlicht fahren. Dies ist in einigen Ländern sogar Pflicht und hilft außerdem dem Führer seine Gruppe im Rückspiegel zu erkennen. Dies ist ohnehin in den meisten europäischen Ländern vorgeschrieben!
Position von langsamen Motorrädern und Fahranfängern
Langsame Motorräder und Fahranfänger fahren im vorderen Teil der Gruppe, also hinter dem Tourguide. Die erfahrensten Fahrer bilden entsprechend den Schluss der Gruppe. Der Grund dafür: Die Langsamsten bestimmen das Tourtempo und fahren deshalb unmittelbar hinter dem Guide, der seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen kann. Und die erfahrenen Fahrer hinten müssen wegen des Ziehharmonika-Effektes immer mal wieder zur Gruppe aufschließen.
Versetzt fahren
Wenn in der Gruppe getourt wird, wird in versetzter Formation gefahren: Der Tourguide orientiert sich zur Mitte der Straße, während sich der zweite Fahrer eher am rechten Fahrbahnrand hält, der Dritte wieder nahe der Mittellinie usw. Hierfür existieren zwei wichtige Gründe: Man sieht immer mindestens 2 vorausfahrende Fahrer und kann selbst seinen hinterherfahrenden Fahrer im Auge behalten, weil dieser im linken oder rechten Rückspiegel gut zu erkennen ist. Falls vorne jemand hart bremsen muss, hat man dann den zusätzlichen Platz an dem voraus fahrenden Fahrer vorbei, um abzubremsen. Man sollte allerdings den der Geschwindigkeit angemessenen Abstand zum voran fahrenden Fahrer einhalten, um diesen Platz gar nicht erst zu benötigen.
Abstand
Der Abstand zum voraus fahrenden Motorrad soll auf die Geschwindigkeit angemessen, aber nicht zu groß sein. Auch dies hat seine Gründe, nämlich: Die Gruppe wird dadurch unnötig in die Länge gezogen und erschwert es dem Tourguide, den Überblick zu behalten. Vor allem bei Orts- u. Stadtdurchfahrten, die nicht immer vermieden werden können, kann sich die Gruppe bei zu großem Abstand schnell verlieren und das Wiederfinden macht nur Stress und kostet unnötige Zeit.
Position in der Gruppe
Die Fahrer behalten immer die beim Start eingenommene Position in der Gruppe bei. Wenn an Kreuzungen oder Ampeln angehalten wird, bildet man, wenn möglich, eine Zweiergruppe und startet in der gleichen Reihenfolge, in der man ankam (Die Zweiergruppen bildet man, um möglichst bei einer Grünphase mit der gesamten Gruppe die Kreuzung überqueren zu können). Vordrängeln ist unsicher und führt zu Unklarheiten, wer als nächster losfährt. So können dann Kollisionen entstehen. Auch während der Fahrt herrscht untereinander Überholverbot!
Blick nach hinten
Jeder Fahrer in der Gruppe behält den Fahrer hinter sich im Auge. Auch und gerade wenn dieser merklich langsamer wird, lässt man ihn nicht aus dem Rückspiegel verschwinden. Das heißt, der vorausfahrende Fahrer wird automatisch selbst langsamer und damit die ganze Gruppe. Falls der langsamer gewordene Fahrer die Geschwindigkeit nicht wieder aufnehmen kann oder anhalten muss, gibt er dem jeweils Vorausfahrenden (der ebenfalls auf Signale von hinten achten sollte) die Lichthupe. Dieses Signal wird über alle vorausfahrenden Fahrer bis zum Guide weitergegeben. Auf diese Weise wird der Guide innerhalb von Sekunden wissen, dass jemand am Schluss der Gruppe Probleme hat und wird die Gruppe anhalten.
10 Abbiegen
Beim Abbiegen achten wir immer darauf, das der Hintermann uns noch sieht, ansonsten bleiben wir so lange stehen bis er aufgeschlossen hat und fahren zügig wieder zur Bikergruppe. Gelingt letzteres nicht, hält der Tourguide bei einer übersichtlichen Stelle bis die Gruppe wieder zusammen ist.
Slowakei Wissenswertes von A bis Z
Ärztliche Versorgung
Die medizinische Versorgung in der Slowakei entspricht den Westeuropäischen Standorts, auch wenn manche Krankenhäuser einen anderen Eindruck von außen erwecken. Ärzte und Personal sind sehr gut geschult.
Ihre Europäische Krankenversichrungskarte (European Health Insurance Card EHIC)
Ist auch in der Slowakei gültig und ersetzt den Auslandskrankenschein. Infomiren sie sich vor der Reise bei ihrer zuständigen Krankenkasse über die aktuellen Regelungen und die slowakischen Partnerkassen.
Ratsam ist der Abschluss einer privaten Auslandkrankenversicherung. Jede Urlaubsreise mit einer Dauer von maximal sechs Wochen ist damit abgedeckt. Achten sie darauf das ihre Versicherung auch eine Rückholversicherung einschließt, da die gesetzlichen Kassen diese Kosten nicht übernehmen. Viele Gesellschaften bitten einen günstigen Jahrestarif an (8-20 €/Jahr).
Elektrizität
Die elektrische Spannung beträgt 220-230V. Alle Geräte mit einem schmalen Eurostecker können Sie problemlos nutzen. Für Geräte mit einen runden Schukostecker sollten Sie einen Adapter für Südosteuropa parat haben.
Einreiseinformationen
Auch wenn an den Grenzen keine Kontrolle mehr stattfindet sollte man einen Personalausweiß bzw. die Identifikationskarte oder Reisepass mitführen. Die Papiere werden z. B. an der Hotelrezeption beim Einchecken benötigt. Für die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug ist neben Führer- und Fahrzeugschein die Grüne Versicherungskarte vorgeschrieben. Im Schadensfall ist ein Auslandsschutzbrie hilfreich. Bei der Einreise mit einem fremden Fahrzeug sollte man eine Vollmacht des Fahrzeughalters sowie die Fahrzeugpapiere vorweisen können. Nähere Informationen zu allen Bestimmungen bei der slowakischen Botschaft. www.botschaft-slowakei.de
Geld
Zahlungsmittel ist seit Anfang 2009 der Euro.
In der Slowakei kann unkompliziert Bargeld mit der Kreditkarte bezogen werden. Geldautomaten sind landesweit verfügbar. Beachten Sie, dass die meisten Banken eine Gebühr für Barabhebungen in der Slowakei erheben. (Wie Sie diese Gebühren vermeiden, erfahren Sie im Service-Special: Im Ausland gebührenfrei Bargeld abheben.) Maestro-Karten können ebenfalls am Geldautomaten eingesetzt werden, wobei die Kosten durch die Bank in der Slowakei festgelegt werden. Sie entsprechen in der Regel etwa den Kosten, die auch zu Hause bei einer Fremdbank anfallen würden.
Kreditkarten sind innerhalb der Slowakei als bargeldloses Zahlungsmittel weit verbreitet. Darüber hinaus ist an vielen Akzeptanzstellen (beispielsweise Tankstellen, Geschäfte) die bargeldlose Zahlung mit der Maestro-Karte möglich.
Die Slowakei gehört zum Euro-Raum. Dadurch fallen für Besitzer eines Euro-Kontos keine Gebühren für Fremdwährungseinsatz von Kreditkarten und Maestro-Karten an.
Telefoniren
Internationale Vorwahl für die Slowakei: 00421 (+421) Mobilnetzbetreiber in der Slowakei: Orange, Slovak Telekom, Telefónica O2Die Slowakei hat ein sehr dichtes Funknetz, man kann sogar von einigen Spitzen der Tatra telefonieren. Ohne Signal sind nur sehr abgelegene Gebiete.
In Städten findet man öffentliche Telefonzellen, mit Münz- oder Kartenautomaten. Telefonkarten gibt es bei Postämtern oder einigen Zeitungskiosken.
Fremdsprache, mit der man sich verständigen kann
Slowakisch gehört - ebenso wie Tschechisch, Polnisch und Sorbisch- zu den westslawischen Sprachen. Slowaken und Tschechen verstehen sich relativ problemlos allerdings tun sich die ganz jungen tschechischen Leute die nach der Trennung der Slowakei und Tschechien sprachlich sozialisiert worden sind schon deutlich schwerer.
Englisch und Deutsch sind am meisten verbreitet. Weniger Französisch, Spanisch, Italienisch oder Russisch. Im Süden der Slowakei spricht man oft Ungarisch. Grundbegriffe und Phrasen in slowakischer Sprache finden Sie in kleinem Wörterbuch.
Küche:
Die Nachbarländer der Slowakei (Tschechien, Polen, Ungarn, Österreich und die Ukraine) habe Einfluss auf die Küche der Slowakei genommen. Doch aus diesem "europäischen Topf" haben sich trotzdem spezifische Spezialitäten der slowakischen Küche entwickelt.
Am meisten ähnelt die slowakische Küche der tschechischen ähnelt, sie unterscheidet sich aber doch durch die häufigere Verwendung von Gewürzen, was eigentlich der ungarischen Küche gleicht.
Das slowakische Nationalgericht sind Spätzle mit Brimsen. Diese Spezialität gibt es auch in Restaurants. Am besten schmecken sie aber in den typischen hölzernen Sennhütten oder Almen, die auch andere traditionelle slowakische Gerichte anbieten. Die Atmosphäre mit Volks- oder Zigeunermusik ist ein unvergessliches Erlebnis.
Den hungrigen Magen befriedigen aber auch weitere Restaurants.
In Restaurants und Bars ist es üblich dem Kellner ein Trinkgeld zu bezahlen indem man die Rechnungssumme aufrundet, in der Regel sind es 5-10 % des Rechnungspreises. Es ist aber keine Pflicht und die Höhe sollte im Rahmen der Möglichkeiten die Zufriedenheit des Gastes ausdrücken.
Landkarten
Slowakei 1:300.000 Reisekarte / Travel Map Hersteller: Kunth Verlag Detailseite anzeigen 7,90 EUR
Slowakei 1:280.000 World Mapping Project Hersteller: Reise Know-How Detailseite anzeigen 8,90 EUR
Trinkwasser
Das Leitungswasser ist abgesehen von Ausnahmefällen, auf die Warnschilder hinweisen, Trinkwasser.
Religion
(laut Volkszählung 2011): Römisch-Katholische Kirche (62 Prozent), Evangelische Kirche Augsburger Bekenntnisses (5,9 Prozent), Griechisch-Katholische Kirche (3,8 Prozent), Evangelisch-Reformierte Kirche (1,8 Prozent), Methodisten, Orthodoxe, Jüdische Glaubensgemeinschaft (alle unter 1 Prozent), 13,4 Prozent der Bevölkerung ohne Glaubensbekenntnis
Geographische Lage: Mitteleuropa, gemeinsame Grenzen mit Tschechien und Polen (Norden), Ukraine (Osten), Ungarn (Süden) und Österreich (Westen). |
Klima:
gemäßigte Zone, Wechsel der vier Jahreszeiten, durchschnittliche Temperatur beträgt im Winter -2 °C (der kälteste Monat ist der Januar, das kälteste Gebiet die Hohe Tatra), im Sommer 21 °C (die wärmsten Monate sind der Juli und August, wärmstes Gebiet die Ebene Podunajská nížina). In einigen Gebirgsteilen hält sich die Schneedecke im Durchschnitt 130 Tage im Jahr.