WANDERUNG IN DEN HERRLICHEN ALBANISCHEN ALPEN
ab
PersonDie Tour führt in den Norden Albaniens mit seinen geschichtsträchtigen Städten und großartigen Naturlandschaften,
Für die meisten Besucher eines Landes ist vor allem wichtig, die Natur zu erkunden und das gilt vor allem für Albanien, ein Land bei dem 2/3 gebirgig sind und es eine sehr große Vielfalt an Landschaften auf einer relativ kleinen Fläche gibt.
Die Albanischen Alpen sind eine Fortführung des dinarischen Gebirgszugs und als ein geologisch junges Gebirge bietet es einige der atemberaubendsten Landschaften in der Region. In der Vermosh, Theth und Valbona Region überschreiten mehrere Gipfel die Höhe von 2500 Meter über dem Meeresspiegel, wobei die Täler fruchtbar sind. Edith Durham, Lord Byron, Rose Wilder Lane und der niederländische Schriftsteller A. Den Doolaard sind nur einige der berühmten Reisenden, die über die eindrucksvolle Schönheit dieser Gegend geschrieben haben.
Reisezeiten: Einzelzimmerzuschlag:
Die Termine für 2018 werden demnächst veröffentlicht.
-
AbreiseAbflug ab München
-
LeistungenErfahrene deutschsprachige ReisebegleitungAlle Transfers im Land, FährfahrtAlle Eintritte und GebührenFlug nach Tirana hin und zurück1 Wasserflasche pro Tag/ PersonÜbernachtung 3 x im 4* Hotel, 1x im 3* Hotel und 3 x in Gästehäusern, Halbpension
-
Nicht enthaltenMittagessenTrinkgelder
Tag 1: Shkodra
Tag 2: Shkodra - Theth
Tag 3: Theth - Valbona
Tag 4: Valbona
Tag 5: Valbona- Koman See - Kruja- Tirana
Tag 6: Tirana- Kepi i Rodonit - Tirana
Tag 7: Tirana - Berat - Durres - Tirana
Tag 8: Tirana - Abreise
Info / Region
Die Albanischen Alpen liegen im Norden von Albanien.
Kultur
Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems und 40 Jahren nahezu vollständiger Isolation war der Nachholbedarf Albaniens im kulturellen Bereich besonders groß. Das kulturelle Angebot ist in den letzten Jahren rasant gewachsen, aber nach wie vor stark auf private Initiativen und Sponsoring sowie internationale Förderung angewiesen.
Regelmäßige kulturelle Veranstaltungen gibt es hauptsächlich in der Hauptstadt Tirana. Hier finden sich eine zunehmend bespielte Oper, mehrere Theater, ein Puppentheater, Museen, mehrere Konzertsäle, eine Kunstakademie, die private (auch von Deutschland geförderte) Filmhochschule Marubi und mehrere Kinos. Allgemein sind Zustand und Ausstattung der Einrichtungen nicht nur in der Provinz, sondern auch in Tirana, verbesserungsfähig. So fehlt es etwa in Theatern häufig an professioneller Beleuchtung/Technik oder in Museen an ausreichender oder auch englischsprachiger Beschilderung, so dass der Besuch etwa für Touristen nur begrenzt Erkenntnisgewinn bringt. Allgemein ist die Präsentation des durchaus reichen kulturellen Erbes des Landes ausbaufähig.
Außerdem leidet die Kulturszene unter der Abwanderung bekannter Künstler und engagierter Persönlichkeiten im Kulturbereich, wobei nicht zuletzt auch die niedrigen öffentlichen Gehälter und beruflichen Perspektiven den Drang zur Auswanderung begünstigen. In den vergangenen Jahren ist jedoch verstärkt die Tendenz erkennbar, sich in Verbindung mit Auslandsaufenthalten und externer Förderung einen Wirkungskreis in Albanien aufzubauen. So konnte – vor allem in Tirana – ein verhältnismäßig reges Kulturleben entstehen, was vor allem auf das erhebliche persönliche Engagement einiger Akteure, die große Neugier der albanischen Bevölkerung gegenüber jeglichen Kulturangeboten sowie ausländische Unterstützung in unterschiedlichster Form zurückzuführen ist.
Eine Förderung albanischer Kultur im Ausland durch albanische Institutionen gibt es bisher nur in Ansätzen. Jüngst gibt es aber vermehrt Initiativen gut vernetzter albanischer Künstler, die Präsenz albanischer Kultur im Ausland zu verstärken. Wohlwollend unterstützt wird dieses Anliegen von der seit 2013 im Amt befindlichen – und nicht nur in Person des Premierministers (und Künstlers) Edi Rama – kulturaffinen Regierung.
Der kulturelle Austausch zwischen beiden Ländern findet bisher in der Mehrheit durch Auftritte deutscher Kulturschaffender in Albanien statt, z.B. im Rahmen des von der Deutschen Botschaft in Tirana koordinierten jährlichen „Deutschen Oktobers“. Der Schwerpunkt bei diesen Deutschlandwochen in Albanien liegt auf Projekten, die den Austausch und die Netzwerkbildung fördern – etwa durch Workshops für Studenten oder Nachwuchskünstler, die längerfristige Wirkungen in der albanischen Kulturszene entfalten können.
Fragen & Antworten
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Albanien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Zum Seitenanfang
Allgemeine Reiseinformationen
Albanien verfügt über einen internationalen Flughafen (Rinas) nahe Tirana. Der Fährschiffhafen (Pkw-/Lkw-Fähren) Durres ist von Bari, Ancona bzw. Triest zu erreichen. Ferner verkehren Fähren von Brindisi nach Vlora sowie in den Sommermonaten zwischen Saranda und Korfu. Daneben gibt es Grenzübergänge zu den Nachbarländern, von denen die wichtigsten Muriqan und Han i Hotit (nach Montenegro), Qafe Morine (nach Kosovo), Qafe Thane (in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien), Kapshtice und Kakavije (nach Griechenland) sind.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen in Albanien ist unbefriedigend. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Reisende müssen daher mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen. Werkstätten der gängigsten Pkw-Marken sind im Raum Tirana/Durres vorhanden; problematisch sind notwendig werdende Reparaturen an der Fahrzeugelektronik. Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollten Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Bleifreies Benzin und Dieselkraftstoff sind überall erhältlich. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen. Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert die Einhaltung des Tempolimits.
Kriminalität
Fälle von Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität sind relativ selten. Gleichwohl wird zu Wachsamkeit und vorsichtigem Verhalten geraten.
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, ganzjährig gelegentlich auch zu Überschwemmungen. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Geldversorgung und Bezahlung
Üblich sind Barzahlungen in albanischen Lek, Euro werden nur äußerst selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.
Zum Seitenanfang
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja (für Aufenthalte von maximal 90 Tagen)
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Personen, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in Albanien aufzuhalten, müssen sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Zum Seitenanfang
Besondere Zollvorschriften
Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Schriftgut. Die Einfuhr von größeren Bargeldbeträgen ist anzumelden. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig.
Ergänzende Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können auf der Website der albanischen Zollbehörde, die auch in englischer Sprachfassung zur Verfügung steht, unter folgendem Link gefunden werden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dogana.gov.al/en/node/371
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum Seitenanfang
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Neben dem Besitz und dem Handel von Drogen ist auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten strafbar. Dafür können Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden.
Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.
Zum Seitenanfang
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes,
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten,
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen,
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie könne weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes,
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten,
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen,
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie könne weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.